Ziele und Aufgaben laut Satzung
- die Vertretung der Belange und Interessen der Feuerwehren und deren Angehöriger,
- das Eintreten für die umfassende Gewährleistung des Brandschutzes in allen Bereichen,
- die Pflege der Kameradschaft und des Gedankens der Freiwilligkeit in den Feuerwehren,
- den Aufbau und die Förderung der Jugendfeuerwehren,
- die Vertretung der sozialen Belange und den Ausbau der sozialen Fürsorge für die Angehörigen der Feuerwehren,
- die Koordinierung und Förderung der Traditionspflege und der Feuerwehrhistorik,
- die Förderung des Feuerwehrsportes und der Feuerwehrmusik,
- die Zusammenarbeit mit anderen Kreisfeuerwehrverbänden und allen am Brandschutz interessierten
und für diesen verantwortlichen Stellen und Organisationen,
- den Einsatz für die Anerkennung und Würdigung besonderer Leistungen der Angehörigen der Feuerwehren.